Impressum
Gut. Bewegen.
Susanne Malscheski
Buxtehuder Str. 20
28870 Ottersberg
E-Mail: gut.bewegen@hotmail.com
Haftungsausschluss:
Susanne Malscheski stellt die Inhalte dieser Internetseiten mit großer Sorgfalt zusammen und sorgt für deren regelmäßige Aktualisierung. Die Angaben dienen dennoch nur der unverbindlichen allgemeinen Information. Sie übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen auf diesen Seiten.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB für Yogastunden/Yogakurse
1. Allgemeines
Mit der Anmeldung und der Teilnahme akzeptiert der Teilnehmer die AGB von Gut.Bewegen. mit Susanne Malscheski.
2. Kursangebot, Anmeldung, Probestunde
Der Kurs kann nur monatlich gebucht werden. Die Termine pro Monat werden vorab bekannt gegeben. Die Anmeldung erfolgt über das hinterlegte Anmeldeformular und wird von uns bestätigt.
Eine Schnupperstunde für 5€ ist für Neukunden nach Absprache möglich.
Die Buchung ist verbindlich und die Zahlung sofort fällig.
3. Zahlung
Die Zahlung ist sofort bei der Buchung fällig. Sie kann per Paypal oder Überweisung durchgeführt werden.
4. Rücktritt
Ein Rücktritt kann bis zwei Wochen vor dem ersten Termin im Monat kostenfrei erfolgen. Danach ist die Kursgebühr auch bei Rücktritt in voller Höhe fällig.
Der Teilnehmer kann bei Verhinderung einmalig pro Monat einen Termin innerhalb des Monats verschieben, sofern es freie Matten gibt. Voraussetzung dafür ist, dass die Absage bis spätestens 12 Uhr am Kurstag erfolgt.
Erkrankt ein Kursteilnehmer so wird die Kursgebühr ab einer krankheitsbedingten Ausfallzeit von zwei Wochen erstattet sofern ein Attest (z.B. eine Krankschreibung) vorgelegt wird. Es ist auch eine Anrechnung auf den Folgemonat möglich, wenn das gewünscht wird.
5. Verhinderung des Kursleiters oder nicht Erreichen der Mindestteilnehmerzahl
Der Kurs ist an eine Mindestteilnehmerzahl von vier Teilnehmern gebunden. Sollte diese Teilnehmerzahl nicht erreicht sein, dann kann Gut.Bewegen. den Kurs absagen und die gezahlte Kursgebühr wird vollständig zurückerstatten.
Ist der Kursleiter verhindert (z.B. durch Krankheit), so wird der Teilnehmer mindestens 24 Stunden vorher informiert und erhält die Kursgebühr anteilig zurückerstattet.
6. Selbstverantwortung des Teilnehmers
Die Kurse werden nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt. Ob eine Teilnahme an den Kursen mit der jeweiligen körperlichen und psychischen Verfassung vereinbar ist, hat jeder Teilnehmer in eigener Verantwortung (gegebenenfalls unter Einbeziehung eines ärztlichen Rates) selbst zu prüfen und zu entscheiden. Als Kursleiterin hafte ich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Personen- und Sachschäden. Zur Deckung berechtigter Schadenersatzansprüche unterhalte ich eine Berufshaftpflichtversicherung. Zudem muss bei Anmeldung sowie im Falle der Teilnahme am Kursangebot, vor Veranstaltungsbeginn auf bestehende gesundheitliche Einschränkungen hingewiesen werden. Der Teilnehmer füllt vor der ersten Stunde den Anamnesebogen von Gut.Bewegen. aus.
7. Datenschutz
Im Rahmen des Vertragsschlusses werden zugehörige personenbezogene Daten von Gut.Bewegen erhoben, verarbeitet und gespeichert. Dies geschieht nur soweit und solange es für die Begründung, Ausführung und Abwicklung des Vertragsschlusses notwendig ist und wir zur Aufbewahrung dieser Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind.
8. Yogaraum, Garderobe, Private Gegenstände
Der Yogaraum sowie alle Ausstattung und eventuell zur Verfügung gestellte Materialien sind pfleglich zu behandeln. Für abgelegte Garderobe, Schuhe und alles Weitere Privateigentum, dass der Teilnehmer mitbringt, wird keine Haftung übernommen.
9. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist 28870 Ottersberg.
Die gewählte Bezeichnung „Teilnehmer“ meint Personen jeden Geschlechts und wurde aus Gründen der Vereinfachung gewählt.
Stand: Januar 2024
2. Für Yoga-Retreats / Yogawochenenden
1. Allgemeines
Gut Bewegen ist allein verantwortlich für die Organisation und Durchführung des Yogaretreats.Gut Bewegen ist kein Reiseveranstalter und kein Reisevermittler.
2. Retreatpreis
Im Retreatpreis ist das Yogaprogramm laut Ankündigung enthalten. Die An- und Abreise, sowie die Verkehrsmittel vor Ort sind vom Teilnehmer selbst zu organisieren.
3. Vertragsabschluss
Die Beschreibung der Yogaretreats stellt ein rechtlich bindendes Angebot dar. Durch Ausfüllen des Buchungsformulars gibt der Teilnehmer eine verbindliche Buchung ab (Annahme). Die Annahme des Angebotes stellt somit den Kaufvertragsschluss dar. Nach Annahme des Angebotes erhält der Teilnehmer eine Buchungsbestätigung von Gut Bewegen.
4. Leistungen des Seminarhotels
Im Preis für die Unterkunft sind folgende Leistungen des Seminarhotels enthalten: 2 Übernachtungen im Bungalow in Doppel- oder Einzelbelegung inkl. Bettwäsche, Handtücher und Endreinigung, mit Frühstück und Abendessen von Freitag bis Sonntag. Verantwortlich für die Leistungen der Unterkunft ist ausschließlich das Seminarhotel. Gut Bewegen fragt lediglich die Zimmerwünsche vorab ab und leitet diese an das Seminarhotel weiter.
Der Vertrag für die Übernachtung und Verpflegung kommt zwischen Teilnehmer und Vertragshotel zustande. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die persönlichen Daten für die Zimmerreservierung von Gut Bewegen an das Hotel weitergegeben werden. Die Bezahlung für die Unterkunft und Verpflegung erfolgt vom Teilnehmer an das Seminarhotel.
5. Rechte und Pflichten von Gut Bewegen
Der Umfang der von Gut Bewegen zu erbringenden Leistungen erstreckt sich ausschließlich auf die Durchführung des Yogaretreats. Darüber hinaus gehende Leistungen schuldet Gut Bewegen nicht. Gut Bewegen ist berechtigt, den zeitlichen Ablauf oder Inhalt eines Retreats abzuändern oder einzelne Bausteine davon entfallen zu lassen, sofern dadurch Ziel und Gesamtcharakter des Retreats nicht verändert werden.
Gut Bewegen verpflichtet sich, den Teilnehmer bis spätestens 2.8.2024 über die Nichtdurchführbarkeit des Yogaretreats infolge Nichterreichens der Mindesteilnehmerzahl von 8 Personen zu informieren. Der Teilnehmer bekommt dann die gezahlte Kursgebühr zurückerstattet.
Kann ein Yogaretreat von Gut Bewegen aus anderen Gründen als dem Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl unverschuldet nicht durchgeführt werden, wird Gut Bewegen den Teilnehmer unverzüglich hierüber informieren und die geleistete Vergütung zurückerstatten.
Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers bestehen nicht.
6. Rechte und Pflichten des Teilnehmers
Der Teilnehmer ist verpflichtet, im Bestellvorgang seine persönlichen Daten wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben. Der Teilnehmer hat die erforderlichen Voraussetzungen für die Teilnahme an dem Yogaretreat in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten zu treffen (z.B. Anreise).
Der Teilnehmer wird darauf hingewiesen, dass Gut Bewegen von der Buchung weitergehender Leistungen, etwa Reiseleistungen Dritter (wie etwa An- und Abreise, alternatives Programm, Wellnessanwendungen im Seminarhotel) vor Ablauf der Rücktrittsfrist am 2.8.2024 wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl ausdrücklich abrät.
Die Teilnahme am Yogaretreat setzt normale psychische und physische Belastbarkeit voraus. Wenn sich der Teilnehmer in ärztlicher Behandlung befindet, ist er gehalten, die Teilnahme mit dem Arzt zu besprechen.
7. Absagevorbehalt bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, Rücktritt von Gut Bewegen
Das angebotene Yogaretreat wird nur bei Erreichen einer Mindestteilnehmerzahl von acht Personen durchgeführt. Anmeldeschluss ist der 1.8.2024. Am 2.8.2024 wird Gut Bewegen über die Durchführbarkeit des Retreats informieren.
Ist die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, findet das Retreat nicht statt und der Teilnehmer erhält die Kursgebühr erstattet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers bestehen nicht.
8. Anzahlung und Zahlung der Kursgebühr
Der Teilnehmer bucht das Yogaretreat mit der gewünschten Unterkunft über das Anmeldeformular von Gut Bewegen. Eine Anzahlung in Höhe von 50,-€ für die Leistungen von Gut Bewegen ist sofort mit Buchung fällig. Der Restbetrag muss nach dem 2.8.2024 und bis zum 10.8.2024 bei Gut Bewegen eingegangen sein.
9. Kurzfristige Absage des Retreats durch Gut Bewegen
Gut Bewegen behält sich vor, das Yogaretreat aus Gründen, die Gut Bewegen nicht zu vertreten hat, abzusagen. Dies ist insbesondere der Fall bei Verhinderung des Yogalehrers, etwa durch Krankheit oder höhere Gewalt die Durchführung des Retreats gefährdet oder beeinträchtigt. Der Teilnehmer erhält dann den Kursbetrag unverzüglich zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers bestehen nicht.
10. Stornierung des Teilnehmers und damit verbundene Kosten
Der Teilnehmer kann vor Retreatbeginn jederzeit gegenüber Gut Bewegen den Vertrag stornieren. Storniert der Teilnehmer den Vertrag, wird u.U. eine pauschalierte Entschädigung fällig. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Stornierungserklärung des Teilnehmers in Prozent der Kursgebühr wie folgt berechnet:
11. Ersatzteilnehmer
Der Teilnehmer kann bis zum Beginn des gebuchten Yogaretreats einen Ersatzteilnehmer stellen, der in die Rechte und Pflichten des Vertrages eintritt. Gut Bewegen kann dem Wechsel in der Person des Teilnehmers widersprechen, wenn durch die Teilnahme der Person Mehrkosten entstehen oder wenn die Person den besonderen Erfordernissen in Bezug auf das Yogaretreat nicht genügt. Der Teilnehmer und der Ersatzteilnehmer haften gegenüber Gut Bewegen als Gesamtschuldner.
12. Rücktrittsrechte, Kündigung wegen besonderer Umstände
Es bestehen die gesetzlichen Rücktrittsrechte der Parteien. Wird die Durchführung des Yogaretreats durch höhere Gewalt, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar war, erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Teilnehmer als auch Gut Bewegen den Vertrag kündigen. Die beiderseitigen Rechte und Pflichten ergeben sich aus den gesetzlichen Vorschriften. Gut Bewegen kann aus wichtigem Grund vor Retreatbeginn und während der Durchführung des Retreats jederzeit den Vertrag unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen (§ 314 BGB) kündigen. Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen, wenn der Retreatablauf vom Teilnehmer nachhaltig gestört oder gefährdet wird und dem auch nach Abmahnung nicht abgeholfen werden kann.
13. Haftung von Gut Bewegen
Die Yogastunden werden nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt. Ob eine Teilnahme an dem Retreat mit der jeweiligen körperlichen und psychischen Verfassung vereinbar ist, hat jeder Teilnehmer in eigener Verantwortung (gegebenenfalls unter Einbeziehung eines ärztlichen Rates) selbst zu prüfen und zu entscheiden. Als Kursleiterin hafte ich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Personen- und Sachschäden. Zur Deckung berechtigter Schadenersatzansprüche unterhalte ich eine Berufshaftpflichtversicherung.
Zudem muss bei Anmeldung zum Retreat auf bestehende gesundheitliche Einschränkungen hingewiesen werden. Der Teilnehmer füllt dazu den Anamnesebogen von Gut Bewegen aus.
Gut Bewegen haftet nicht für Forderungen der Teilnehmer aus ihrer Vertragsbeziehung zum Seminarhotel sowie für Fremdleistungen Dritter, insbesondere für Reiseleistungen Dritter.
Stand: Februar 2024